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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2012
- 16 A 591/11 -
Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg
Organisation CERN darf aufgrund nicht bestehenden Gefährdungspotentials Versuchsreihen mit Protonbeschleuniger fortsetzen
Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folgt keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. Es besteht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Gefahrenpotential des Protonenbeschleunigers LHC. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall wandte sich die Klägerin gegen Versuchsreihen des
Befürchtete Gefahr wird von Wissenschaftlern verneint
Die Klägerin begehrte zunächst im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, die in den Rat des
Keine berechtigten Zweifel an Richtigkeit der Sicherheitsberichte
Das Oberverwaltungsgericht hat den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folge keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, in der von der Klägerin begehrten Weise auf die Delegierten im Rat des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2012
Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Deutsche Delegierte beim CERN müssen Protonenbeschleuniger LHC nicht stoppen
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.09.2008
[Aktenzeichen: 13 L 1123/08]) - BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.02.2010
[Aktenzeichen: 2 BvR 2502/08])
- BRD muss Protonenbeschleuniger beim CERN nicht durch Deutsche Delegierte stoppen lassen
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 13 K 5693/08]) - EuGH: Kein patentrechtlicher Schutz für Verwendung menschlicher Embryonen bei wissenschaftlicher Forschung
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2011
[Aktenzeichen: C-34/10])
Jahrgang: 2013, Seite: 142 NWVBl. 2013, 142
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Dokument-Nr. 14403
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