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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2013
- 4 PA 52/13 -
Auskunftspflicht der Eltern über ihre Einkommensverhältnisse zur Berechnung des BAföG selbst bei nicht bestehenden Unterhaltspflichten
BAföG-Berechnung unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen des Auszubildenden
Eltern müssen selbst bei nicht bestehenden Unterhaltspflichten Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zur Berechnung des BAföG machen. Denn das BAföG wird unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen des Auszubildenden berechnet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Vater einer Tochter Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zur Berechnung des
Auskunftspflicht bestand
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied gegen den Vater. Er habe über seine Einkommensverhältnisse Auskunft erteilen und entsprechende Nachweise vorlegen müssen. Denn diese Angaben und Nachweise seien für die Berechnung des Anspruchs der Tochter auf
Nichtbestehende Unterhaltspflicht unerheblich
Dabei sei es nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts unerheblich, ob der Vater noch unterhaltspflichtig gewesen sei oder nicht. Denn die Anrechnung des Einkommens der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 1547 NJW 2013, 1547
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Dokument-Nr. 15992
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