Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2010
- L 16 KR 45/09 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen
Landessozialgericht zur Erforderlichkeit eines Elektrorollstuhls oder eines gleich geeigneten Zuggerätes für Rollstühle
Wer sich als erwachsener Krankenversicherter ein Rollstuhlbike ("Speedy-Bike") selbst beschafft, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn er sich mit einem gewöhnlichen Aktiv(Greif)rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um seine Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen kann. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Behinderte Krankenversicherte können nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Ausgleich ihrer
Krankenversicherung gewährt nur Hilfsmittel für Basisausgleich
Die Krankenversicherung gewähre nur Hilfsmittel für einen Basisausgleich der
Kläger konnte mit gewöhnlichem Rollstuhl mehr als 500 m zurücklegen
In Anlehnung an die Rechtsprechung zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen danach Wegstrecken bis 500 m noch zum Nahbereich. Erst wenn solche Wegstrecken in zumutbarer Zeit mit einem gewöhnlichen Aktivrollstuhl (Greifrollstuhl) nicht zurückgelegt werden könnten, komme die Kostenübernahme für den vom Kläger beantragten
Mindeststrecke nach wie vor nicht geklärt
Das Landessozialgericht hat aber die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen, weil die Frage der Mindestwegstrecke nach seiner Ansicht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts noch nicht geklärt ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2010
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Sozialgericht Münster, Entscheidung
[Aktenzeichen: S 11 KR 227/05]
- Schwerstbehinderte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für E-Bike gegen die Krankenkasse
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 11/08 R]) - Behinderter, der sich nicht mehr aus eigener Kraft im Nahbereich seiner Wohnung fortbewegen kann, hat Anspruch auf Elektrorollstuhl
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 8/08 R]) - SG Dresden: Schwerbehinderter hat auch bei Unterstützung durch Begleitperson Anspruch auf Elektrorollstuhl
(Sozialgericht Dresden, Urteil vom 20.01.2010
[Aktenzeichen: S 25 KR 365/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10206
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10206
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.