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Landgericht München I, Urteil vom 21.11.2018
- 15 O 19893/17 -
Keine Amtshaftung: Freistaat Bayern nicht zum Schadensersatz aufgrund unwirksamer Mietpreisbremse verpflichtet
Staat kann für Erlass eines unwirksamen Gesetzes grundsätzlich nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden
Das Landgericht München I hat entschieden, dass vom Freistaat Bayern aufgrund der unwirksamen Mietpreisbremse kein Schadensersatz verlangt werden kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Inkassodienstleister, machte Ansprüche zweier Mieter gegen den Freistaat Bayern geltend. Die Wohnung der Mieter liegt in
LG verneint Schadensersatzanspruch
Das Landgericht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2018
Quelle: Landgericht München I/ra-online
- Verstoß gegen Mietpreisbremse: Abtretung von Ansprüchen aus Mietverhältnis bei überhöhter Miete an Inkassogesellschaft zulässig
(Landgericht Berlin, Urteil vom 13.08.2018
[Aktenzeichen: 66 S 18/18]) - Bundesverfassungsgericht soll über Mietpreisbremse entscheiden
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.12.2017
[Aktenzeichen: 67 S 218/17])
Jahrgang: 2018, Seite: 1595 GE 2018, 1595 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 38 WuM 2019, 38
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Dokument-Nr. 26716
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