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Landgericht Essen, Urteil vom 21.07.2016
- 10 S 43/16 -
Mietminderung von 10 % bei defekter Telefonleitung
Kein Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Reparatur der Telefonleitung
Ist die Telefonleitung defekt, so kann der Wohnungsmieter seine Miete um 10 % mindern. Ein Anspruch gegen den Vermieter auf Reparatur der defekten Telefonleitung besteht jedoch nicht. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war die
Recht zur Mietminderung aufgrund defekter Telefonleitung
Das Landgericht Essen entschied zum Teil zu Gunsten der Mieterin und hob dementsprechend die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Mieterin stehe aufgrund der defekten
Keine Unerheblichkeit des Mietmangels
Der
Kein Anspruch auf Reparatur der defekten Telefonleitung
Nach Auffassung des Landgerichts stehe der Mieterin gegen den Vermieter jedoch kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil vom 21.01.2016
[Aktenzeichen: 14 C 276/15]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 707 NJW-Spezial 2016, 707
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Dokument-Nr. 24854
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