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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2010
- 7 K 81/07 -
Aufwendungen für ein aus privaten Gründen aufgenommenes Auslandsstudium sind keine vorab entstandenen Werbungskosten
Werbungskosten bei Auslandsstudium aus privaten Gründen
Für ein Auslandsstudium, das aus privaten Gründen aufgenommen wird, können keine vorab entstandenen Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im hiesigen Fall machte ein Arzt für das Streitjahr 2004 Studienkosten in den USA seiner Ehefrau in Höhe von 23.005 Euro als vorab entstandene
Erforderlicher "erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang" zwischen Studienkosten und späterer beruflicher Tätigkeit liegt nicht vor
Das Finanzgericht gab dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2010
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 10299
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