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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010
- 2 BvR 1354/10 und 2 BvR 1465/10 -
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühren aufgrund Einlegens einer aussichtslosen Verfassungsbeschwerde
Bundesverfassungsgericht muss Behinderung der Arbeitskapazität durch sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden nicht hinnehmen
Bei Einlegung einer rechtsmissbräuchlichen Verfassungsbeschwerde, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, muss sowohl der Beschwerdeführer selbst als auch sein Bevollmächtigter mit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im zugunde liegenden Fall wandten sich die Beschwerdeführer, die selbst als Rechtsanwälte tätig sind, mit ihren Verfassungsbeschwerden jeweils gegen ihre Verurteilung zu einer Geldbuße bzw. die Verhängung eines Fahrverbotes wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Verfassungsbeschwerde sowohl verfristet als auch völlig aussichtslos
Im Verfahren 2 BvR 1465/10 hat das Bundesverfassungsgericht gegen den Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten eine
Verfassungsbeschwerde erfüllt nicht einmal Mindestanforderungen an nachvollziehbare Begründung
Gleiches gilt im Verfahren 2 BvR 1354/10, das zur Verhängung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr in zwei Fällen
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 829/09 und 2 BvR 2300/09]) - Rüge ohne jede verfassungsrechtliche Substanz - Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.06.2008
[Aktenzeichen: 2 BvR 1066/08]) - Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.2005
[Aktenzeichen: 2 BvR 1435/05])
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Dokument-Nr. 10193
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