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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2012
- VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11 -
Kein Recht auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
Räumungsklage wegen Mietrückständen, die auf falscher Abrechnung beruhen, unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob und wann der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist.
In den beiden Verfahren verlangt der Kläger als
Klage des Vermieters vor dem BGH erfolglos
Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
Vermieter könnte bei fehlerhafter Abrechnung Vorauszahlungen erheben, die ihm der Höhe nach nicht zustehen
Zwar hat der VIII. Zivilsenat bislang die Ansicht vertreten, für eine Anpassung der Vorauszahlungen genüge eine formell ordnungsgemäße
Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Mietrückständen aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung nicht hinnehmbar
Hinzu kommt, dass der
Erläuterungen
* - § 560 Veränderungen von Betriebskosten
[…]
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Hoyerswerda, Urteil vom 21.10.2010
[Aktenzeichen: 1 C 73/10] - Landgericht Bautzen, Urteil vom 22.07.2011
[Aktenzeichen: 1 S 126/10]
- Amtsgericht Hoyerswerda, Urteil vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: 1 C 144/10] - Landgericht Bautzen, Urteil vom 22.07.2011
[Aktenzeichen: 1 S 95/10]
- Bei offensichtlichem Abrechnungsfehler kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren und Nachforderungen stellen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 133/10]) - „Völlig überhöht“ ist kein Argument, Betriebskostenabrechnung nicht zu zahlen
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2008
[Aktenzeichen: 33 C 1783/08-57])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 826 GE 2012, 826 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 314 IMR 2012, 314 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 752 MDR 2012, 752 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 2186 NJW 2012, 2186 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 321 WuM 2012, 321
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Dokument-Nr. 13500
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