Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.07.2014
- 3 StR 262/14 -
Ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Angeklagter hat Anspruch auf übersetzte Anklageschrift
Übersetzung für Ausübung der strafprozessualen Rechte des Angeklagten notwendig
Ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Angeklagte hat ein Anspruch darauf noch vor Beginn der Hauptverhandlung eine in seiner Sprache übersetzte Anklageschrift ausgehändigt zu bekommen. Denn nur so kann der Angeklagte seine strafprozessualen Rechte als Angeklagter wahrnehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanstandete ein
Überlassen einer schriftlichen Übersetzung regelmäßig erforderlich
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein
Mündliche Übersetzung genügt nur in Ausnahmefällen
Eine mündliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Aurich, Urteil vom 11.11.2013
Jahrgang: 2014, Seite: 570, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann NJW-Spezial 2014, 570 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19070
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19070
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.