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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2013
- XI R 11/09 -
Bundesfinanzhof zur innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt u.a. voraus, dass der verkaufte Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet wird.
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem Drittland ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert und wenn dieser die Gegenstände an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat weiterveräußert, im Inland abholen und unmittelbar an den Letzterwerber versenden lässt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte eine deutsche GmbH 1998 zwei Maschinen an ein US-amerikanisches Unternehmen (A). Dieses teilte der GmbH auf Anfrage lediglich die
Keine steuerfreie Lieferung aufgrund fehlender Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats
Das Finanzamt behandelte die Lieferung der GmbH nicht als
Versendung Tatbestandsmerkmal der innergemeinschaftlichen Lieferung
Eine steuerfreie
Mitgliedsstaaten dürfen buchmäßigen Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verlangen
Dass die GmbH eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.09.2012
[Aktenzeichen: C-587/10 - VStR] - EuGH zu den Voraussetzungen für Mehrwertsteuerbefreiungen bei inntergemeinschaftlichen Geschäften
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2012
[Aktenzeichen: C-273/11]) - FG Berlin-Brandenburg: Lieferung so genannter Pocket-Bikes ins EU-Ausland nicht umsatzsteuerfrei
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2011
[Aktenzeichen: 5 K 5070/08])
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Dokument-Nr. 16402
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