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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.1996
- 10 AZR 68/96 -
Weihnachtsgeld: Dreijährige Zahlung begründet einen Rechtsanspruch
Anspruch besteht unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung
Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ein Weihnachtsgeld, so begründet dies für den Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung einen Rechtsanspruch auf Zahlung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagte zahlte in den Jahren von 1989 bis 1991 an ihre Mitarbeiter ein
Klägerin stand Zahlung des Weihnachtsgeldes zu
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf das
Einvernehmliche Änderung der Verpflichtung lag nicht vor
Der aus betrieblicher Übung entstandene Anspruch wurde auch nicht durch eine einvernehmliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 24.05.1995
[Aktenzeichen: 2 e Ca 233/95] - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.12.1995
[Aktenzeichen: 2 Sa 580/95]
- Weihnachtsgeld und betriebliche Übung: Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einfach einseitig streichen
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 5 Sa 604/10]) - Weihnachtsgeld: Ein einmal erworbenes Gewohnheitsrecht kann nicht einseitig rückabwickelt werden
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009
[Aktenzeichen: 10 AZR 281/08])
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Dokument-Nr. 14553
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