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Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, Vergleich vom 26.04.2011
- 27 C 1727/10 -
Nichtvergewissern eines Unfallschadens kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
Verhalten kann grob fahrlässig sein
Vergewissert sich der Fahrzeugführer trotz bemerkten Anstoßes nicht darüber, ob ein Unfallschaden vorliegt, so liegt grob fahrlässiges Handeln vor. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dieser Ansicht war das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr.
Im zugrunde liegenden Fall nahm der Versicherungsnehmer beim Rückwärtsfahren aus einer Garage einen Anstoß war. Er besah sich daraufhin lediglich sein Auto bzw. Anhänger an und stellte keine Schäden fest. Zu einer Entscheidung in der Sache kam es im Folgenden jedoch nicht, da die Parteien einen Vergleich schlossen.
Grobe Fahrlässigkeit lag vor
Das Amtsgericht war der Ansicht, dass der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum stand. Dies und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers hätte hingegen in einem Prozess noch abschließend geklärt werden müssen. Das Gericht hielt jedoch eine hälftige Teilung der Gesamtstreitsumme für angemessen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, ra-online (vt/rb)
- Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert seinen Versicherungsschutz
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.10.2010
[Aktenzeichen: 13 S 75/10]) - Keine Unfallflucht, wenn Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht bemerkt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2007
[Aktenzeichen: III-2 Ss 142/07-69/07 III]) - Leitplanke beschädigt - Weiterfahrt ist Fahrerflucht - Versicherung muss nicht zahlen
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: 12 U 205/06])
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Dokument-Nr. 14294
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