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Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.10.2019
- 23a C 158/19 -
Flugannullierung wegen kompletten Stromausfalls am Flughafen begründet keinen Entschädigungsanspruch
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen
Kommt es zu einer Flugannullierung, weil am Flughafen komplett der Strom ausfällt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 3. Juni 2018 kam es am
Kein Anspruch auf Entschädigung nach Flugannullierung wegen Stromausfalls
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 VO zu. Denn der
Fluggesellschaft durfte vorsorglich Flug streichen
Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2020
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 139 RRa 2020, 139
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Dokument-Nr. 29237
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