Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 23.10.1990
- 716c C 114/90 -
Vermieter kann genehmigte Hundehaltung nur bei wichtigen Gründen widerrufen
Gelegentliches Bellen genügt nicht zur Annahme eines wichtigen Grundes
Hat der Vermieter die Hundehaltung genehmigt, so kann er seine Zustimmung nur bei Vorliegen wichtiger Gründe widerrufen. Das gelegentliche Bellen genügt nicht zur Annahme eines wichtigen Grundes. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung hielten mit
Anspruch auf Beseitigung des Hundes bestand nicht
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied gegen die
Wichtiger Grund zum Widerruf lag nicht vor
Ein
Vom Hund gingen artgerechte Reaktionen aus
Das Gericht führte aus, dass vom Hund lediglich artgerechte Reaktionen ausgingen. Dazu haben gehört, das kurze Anschlagen bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen in der Wohnung, das heftige Begrüßen bekannter Personen, die Reaktionen auf vorbeistreifende Katzen und auf ungewöhnliche plötzliche Geräusche vom benachbarten Parkplatz. Der
Jaulen und Bellen am Vormittag begründeten ebenfalls keinen wichtigen Grund
Zwar habe das Gericht nicht verkannt, dass das vormittägliche Bellen und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, ra-online (zt/WuM 1991, 94/rb)
Jahrgang: 1991, Seite: 94 WuM 1991, 94
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15574
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15574
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.