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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.09.2011
- 6 C 184/11 -
Austausch einer defekten Mischbatterie kann unter die Kleinreparaturklausel fallen
Mieter muss Kosten des Austauschs tragen
Fällt der Austausch einer defekten Mischbatterie unter die Kleinreparaturklausel, so hat der Mieter die Kosten für den Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste in einer Mietwohnung eine undichte
Kostentragungspflicht des Mieters
Das Amtsgericht Köpenick entschied, dass aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2014
Quelle: Amtsgericht Köpenick, ra-online (zt/GE 2011, 1376/rb)
- Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Obergrenze von 120 Euro pro Einzelreparatur unzulässig
(Amtsgericht Bingen, Urteil vom 04.04.2013
[Aktenzeichen: 25 C 19/13]) - Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns obliegt dem Vermieter und unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel
(Amtsgericht Gießen, Urteil vom 30.04.2008
[Aktenzeichen: 40-M C 125/08]) - Reparatur von Steckdosen unterfällt Kleinreparaturklausel
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
[Aktenzeichen: 15 C 256/19])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 1376 GE 2011, 1376
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Dokument-Nr. 18718
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