die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handwerkerleistung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.11.2021
- VII R 29/19 -
Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers
Tätigkeit eines Statikers stellen keine Handwerkerleistungen dar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.
Im Streitfall wurde ein Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem Statiker durchgeführt wurde. Neben der –insoweit unstreitigen– Steuerermäßigung gemäß § 35 a EStG für die Handwerkerleistung (Dachstützenaustausch) beantragten die Kläger diese auch für die Leistung des Statikers.Dem folgte der BFH –anders als zuvor das Finanzgericht– nicht. Die Steuerermäßigung kann nicht gewährt werden, da ein Statiker grundsätzlich nicht handwerklich tätig ist. Er erbringt ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.07.2021
- 5 L 475/21.KO -
Anbieten von Brautfrisuren stellt zulassungspflichtiges Handwerk dar
Tätigkeit im stehenden Gewerbe nur nach Eintragung in die Handwerksrolle zulässig
Werden Brautfrisuren angeboten und fehlt es an einer Eintragung dieses Gewerbes in die Handwerksrolle, kann die Fortsetzung des Betriebs untersagt werden. Denn bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein zulassungspflichtiges, dem Friseurhandwerk zuzuordnendes Handwerk. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines Eilverfahrens.
Die Antragstellerin bietet Brautfrisuren, Hairstyling, Komplettstyling sowie das Frisieren der Brauteltern an. Da sie mit dieser Tätigkeit nicht in der Handwerksrolle eingetragen war, untersagte ihr die zuständige Behörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fortsetzung dieses Betriebes. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und beantragte gerichtlichen Eilrechtsschutz,... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.02.2018
- VI R 18/16 -
Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung kann steuerlich nicht als Handwerkerleistung geltend gemacht werden
Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes kommt allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute und nicht nur einzelnen Grundstückseigentümern
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerpflichtige nicht berechtigt sind, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurden die Kläger im Jahr 2011 an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage (zentrale Kläranlage) angeschlossen. Zuvor wurde das Abwasser über eine Sickergrube auf ihrem Grundstück entsorgt. Für die Herstellung der hierfür erforderlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes erhob der Abwasserzweckverband im Streitjahr (2012) einen... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2017
- 1 K 1650/17 -
Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung können nicht als "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" anerkannt werden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sogenannten "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" im Sinne des § 35 a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen (rund 8.700 Euro). Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie auf 5.266 Euro und machte diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017
- 3 K 3130/17 -
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Planungskosten für Straßenausbaumaßnahmen stellen keine Handwerkerleistungen dar
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.
In dem zur Entscheidung stehenden Fall wollte ein Ehepaar einen Teil der Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, als solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2016
- 1 K 1252/16 -
Für Steuerbegünstigung müssen Handwerkerleistung "im Haushalt" des Steuerpflichtigen erbracht werden
FG Rheinland-Pfalz zur Geltendmachung von Handwerkerleistungen nach § 35 a Einkommensteuergesetz
Erfolgt das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers und nicht "im Haushalt des Steuerpflichtigen", so können die Kosten dafür nicht steuermindernd nach § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eheleute und beauftragten im Jahr 2014 einen Raumausstatter, ihre Sitzgruppe (zwei Sofas und einen Sessel) neu zu beziehen. Der Raumausstatter holte die Sitzgruppe ab und bezog die Möbel in seiner nahe gelegenen Werkstatt (Entfernung zur Wohnung der Kläger ca. 4 Kilometer) neu. Für die entstandenen Kosten (rund 2.600 Euro) beantragten... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.04.2016
- 13 K 136/15 E -
Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwererleistungen
Wirtschaftliche Belastung durch Handwerkerkosten entfällt bei Kostenübernahme durch Versicherung
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Nach der gesetzlichen Regelung ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern den Ermäßigungsbetrag. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall erlitt die Klägerin einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 Euro anfielen. Die Versicherung der Klägerin erstattete die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung setzte die Klägerin die Handwerkerkosten an und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt lehnte dies aufgrund der Regulierung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.11.2014
- VI R 1/13 -
Aufwendungen für Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung können steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein
Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage ist als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i.S. des § 35 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte in der Einkommensteuererklärung 2010 für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses vergeblich eine Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Dichtheitsprüfung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014
- VI R 56/12 -
Aufwendungen für einen Hausanschluss können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden
Hausanschluss ist insgesamt - auch mit Verlauf im öffentlichen Straßenraum - zum Haushalt zu zählen
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung gelten gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im entschiedenen Fall war der Haushalt des Steuerpflichtigen nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen worden.Der Bundesfinanzhof entschied, dass Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.08.2013
- 1 U 24/13 -
Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei teilweiser Schwarzgeldabrede
Geschlossener Vertrag auch bei nur teilweiset Schwarzgeldabrede insgesamt nichtig
Wurde für Handwerkerarbeiten vereinbart, dass Leistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen verlangen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und verwies zudem darauf, dass bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist und der Handwerker auch keinen Wertersatz für die von ihm erbrachten Bauleistungen verlangen kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall führte die klagende Firma in vier neu errichteten Reihenhäusern in Büdelsdorf Elektroinstallationsarbeiten durch. Die Firma hatte mit den Eigentümern der Reihenhäuser vereinbart, dass für die Arbeiten ein Betrag von 13.800 Euro auf Rechnung und daneben 5.000 Euro ohne Rechnung gezahlt werden. Die Eigentümer überwiesen an die Klägerin rund 10.000 Euro... Lesen Sie mehr