Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016
- 11 S 889/15 -
Unterstützung der PKK rechtfertigt auch nach neu geltenden Ausweisungsvorschriften eine Ausweisung
Neuregelung der Ausweisung stellt keine ungerechtfertigte neue Beschränkung der Freizügigkeitsregelungen dar
Die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen Unterstützung der PKK als eine terroristische bzw. den Terrorismus unterstützende Vereinigung ist auch nach den seit 1. Januar 2016 geltenden neuen Ausweisungsvorschriften rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde in den 70er Jahren in der Türkei geboren. Er reiste Ende der 90er Jahre in die Bundesrepublik ein und wurde als Flüchtling anerkannt. Mit seiner Ehefrau, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist, hat er mehrere Kinder, die studieren oder die Schule besuchen und bis auf eines die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Kläger wird wegen Mitgliedschaft in PKK-Vereinen ausgewiesen
Der Kläger war zuletzt im Besitz einer ihm Ende 2009 erteilten Niederlassungserlaubnis. Im Jahr 2012 wurde der Kläger wegen seiner Aktivitäten, insbesondere seiner Vorstandstätigkeit für die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V." (YEK-KOM) und deren Nachfolgeorganisation "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland" (NAV-DEM), ausgewiesen. Ziel der
Ausweisung auch nach neu in Kraft getretenen Ausweisungsvorschriften rechtmäßig und verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom Januar 2015 die Wirkungen der
Neue rechtliche Regelung garantiert umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls
Das neue Ausweisungsrecht könne auf den Kläger angewandt werden. Das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei enthalte zwar ein Verbot, ohne zwingende Gründe neue Beschränkungen für sich ordnungsgemäß im Inland aufhaltende türkische Staatsangehörige einzuführen. Die Neuregelung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Ausweisung wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus auch gegen Ausländer mit deutschen Kindern möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.07.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 9.12]) - Aufenthaltserlaubnis für anerkannten Flüchtling wegen Unterstützung des KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistan) fraglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 8.11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22179
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22179
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.