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Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 08.07.2013
- 10 L 828/13 -
Aufstellen von Altschuh- und Altkleidersammlungscontainern auf öffentlichen Straßenflächen setzt Sondernutzungserlaubnis voraus
Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung für Sammelcontainer durch Landeshauptstadt Saarbrücken rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat den Eilantrag der DTRW GmbH gegen eine Verfügung der Landeshauptstadt Saarbrücken zurückgewiesen, mit der ihr aufgegeben wurde, die von ihr im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Straßenflächen zum Zweck der Altschuh- und Altkleidersammlung aufgestellten Container zu entfernen und die Aufstellung weiterer Sammelcontainer zu unterlassen. Das Aufstellen von Altschuh- und Altkleidersammlungscontainern auf öffentlichen Straßenflächen setzt eine erlaubnispflichtige Sondernutzungserlaubnis voraus, die hier nicht vorlag.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Landeshauptstadt Saarbrücken der DTRW GmbH aufgegeben, die im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Straßenflächen zum Zweck der Altschuh- und Altkleidersammlung aufgestellten Container zu entfernen und die Aufstellung weiterer
Unternehmen fehlt erforderliche Sondernutzungserlaubnis
Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied, dass die Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung rechtmäßig ist. Die Landeshauptstadt Saarbrücken sei als Straßenbaubehörde dafür zuständig, gegen die unerlaubte Benutzung öffentlicher Straßenflächen vorzugehen. Die Verfügung sei auch hinreichend bestimmt, da die Antragstellerin wisse, welche Container sie an welchen Orten im Stadtgebiet aufgestellt habe. Das Aufstellen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes/ra-online
- Eilanträge gegen die Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen erfolgreich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2013
[Aktenzeichen: 2 K 595/13 u.a.]) - Illegal aufgestellte Altkleidercontainer müssen entfernt werden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013
[Aktenzeichen: 4 L 90/13.NW])
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Dokument-Nr. 16281
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