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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 13.12.2021
- 9 L 760/21 -
Erfolgreicher Eilantrag einer Umweltschutzvereinigung gegen die Errichtung einer Pferdepension in Bielefeld
Weiterbau der Pferdepension unzulässig
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss die aufschiebende Wirkung der Klage einer anerkannten Umweltschutzvereinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld zur Errichtung einer Pferdepension angeordnet. Die Beigeladene darf daher vorerst nicht weiterbauen.
Das Vorhaben sei im
Keine überzeugende Wirtschaftlichkeitsberechnung
Beim Betrieb der Beigeladenen konnte die Kammer aufgrund der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht den Eindruck der erforderlichen Nachhaltigkeit und Rentabilität gewinnen. Das Wirtschaftlichkeitsgutachten enthielte zahlreiche fehlerhafte Ansätze. Weil das Vorhaben zudem umweltbezogene Belange beeinträchtige, könne sich der Antragsteller als anerkannte Umweltschutzvereinigung auch auf deren Schutz berufen. Das zu dem Eilverfahren mitgeführte Hauptsacheverfahren (9 K 5297/21) ist noch anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31176
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