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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2019
- VG 3 K 245.18 -
DDR-Ingenieurhochschulabschluss nicht zwingend mit bundesdeutschem Universitätsabschluss gleichwertig
Umfang des in der DDR absolvierten Studiums anders und zeitlich geringer als an Technischer Universität der früheren Bundesrepublik
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Hochschulabschlüsse der DDR nicht zwingend mit bundesdeutschen Universitätsabschlüssen gleichwertig sind.
Der 1963 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erwarb nach einem acht Semester dauernden
Anhaltspunkte für Gleichwertigkeit des erworbenen Abschlusses mit Diplom-Ingenieurs (Universität) der Bundesrepublik nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28263
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