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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.05.2010
- VG 23 L 95.10 -
Verdacht der Gefährlichkeit reicht für Hundehaltungsverbot aus
Potenzielle Gefährdung der Allgemeinheit muss bei Unklarheit über Gefährlichkeit eines Hundes nicht in Kauf genommen werden
Besteht Streit darüber, ob ein Hund als gefährlich im Sinne des Berliner Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) einzustufen ist, muss dessen Halter es im Einzelfall vorübergehend hinnehmen, dass ihm gegenüber Maßnahmen nach diesem Gesetz durchgesetzt werden. Die geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Behörde die in Bezug auf den
Beeinträchtigung für Tier und Halterin hat geringeres Gewicht als Schutz der Allgemeinheit
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin kann erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob „Jürgen“ trotz seiner Größe noch als Miniatur-Bullterrier anzusehen ist. Dafür kommt es darauf an, ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin
- Keine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes aus Tierschutzgründen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: 5 K 223/08.KO]) - Zur Frage der Feststellung der Kampfhundeeigenschaft eines Mischlingshundes
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.10.2007
[Aktenzeichen: 5 K 4370/06])
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Dokument-Nr. 9673
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