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Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.09.2010
- S 23 U 250/09 -
Für Beinbruch eines pensionierten Pfarrers im Gottesdienst muss die Unfallfürsorge der Kirche aufkommen - nicht die Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig
Ein Pfarrer, der während eines Gottesdienstes stürzt und sich verletzt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Unfallfürsorge der Kirche muss für den Unfall eintreten. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der heute 76-jährige Kläger war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1997 als
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Keine ehrenamtliche Tätigkeit
Der Kläger habe auch nicht aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Kläger den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2010
Quelle: ra-online, Sozialgericht Frankfurt am Main
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Dokument-Nr. 10416
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