Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: Rpfleger 2013, 150
Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger),
Jahrgang: 2013, Seite: 150
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
Rpfleger 2013, 150:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom02.10.2012
- I-15 W 231/12 -
Handgeschriebenes Testament muss auf unbeeinflusster Schreibleistung beruhen und vom Erblasser eigenhändig verfasst sein
Ein Testament ist nur dann als eigenhändig geschriebenes Testament formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht. Das hat derjenige nachzuweisen, der sich zur Begründung seines Erbscheinantrages auf die Wirksamkeit des Testaments beruft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle Rpfleger 2013, 150 wird teils auch als „Rpfleger 13, 150“, „Rpfleger 2013, S. 150“ oder „Rpfleger 13, S. 150“ zitiert.