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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2022
- 6 A 2255/21 -
Entlassung eines Kommissaranwärters wegen wiederholter Foto- und Videoaufnahmen während des Dienstes
Fehlende charakterliche Eignung
Fertigt ein Kommissaranwärter während des Dienstes wiederholt Foto- und Videoaufnahmen für soziale Netzwerke an, obwohl ihm dies untersagt wurde, rechtfertigt dies seine Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in Nordrhein-Westfalen beschäftigter
Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Entlassungsverfügung sei rechtmäßig. Die Einschätzung des Beklagten zur fehlenden charakterlichen Eignung des Klägers für den Polizeivollzugsdienst wegen der Nutzung des Smartphones während des Dienstes zur Anfertigung von Foto- und
Gefahr der Beeinträchtigung der Rechte von Kollegen, Dritter, des Dienstbetriebs und der Darstellung in der Öffentlichkeit
Aufgrund der beiden Vorfälle habe nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts die Gefahr der Beeinträchtigung der Rechte von Kollegen, Dritter, des Dienstbetriebs und der Darstellung in der Öffentlichkeit bestanden. Der Kläger habe durch sein Verhalten einen hinreichend begründeten Anlass für die Annahme einer entsprechenden Gefahrenlage bei seiner Weiterbeschäftigung geboten. Bei beiden Gelegenheiten habe der Kläger seine originären Aufgaben außer Acht gelassen und damit eine potentielle Gefahr für sich, seine Kollegen und den Dienstbetrieb geschaffen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2021
[Aktenzeichen: 2 K 7373/20]
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Dokument-Nr. 31985
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