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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2009
- OVG 12 S 154.08 -
Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach eines Unfallkrankenhause darf bleiben
Anwohner müssen Beeinträchtigungen durch Lärm hinnehmen
Die Genehmigung zum Bau eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Dach des Unfallkrankenhauses Berlin (UKB) in Berlin-Marzahn ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Damit wies das Gericht in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Beschwerde von Anwohnern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ab.
Das Oberverwaltungsgericht kam nach Durchführung eines Ortstermins und einer mehrstündigen Verhandlung vor Ort zu dem Ergebnis, dass die Anwohner durch die Stationierung des Intensivtransporthubschraubers „Christoph Berlin“ und den Bau eines Hangars auf dem Dach des UKB nicht in ihren Rechten verletzt seien. Mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm müssten hingenommen werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/09 des OVG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2009
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Dokument-Nr. 8126
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