Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 08.04.2021
- 6 UF 19/21 -
Vaterschaftsanfechtung: Kein Erfordernis einer eidesstattlichen Versicherung bei unstreitigen Bestehens der biologischen Vaterschaft
Bestätigung der biologischen Vaterschaft durch Kindesmutter ausreichend
Für eine Vaterschaftsanfechtung des biologischen Vaters gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dann keine eidesstattliche Versicherung erforderlich, wenn sämtliche Beteiligten und insbesondere die Kindesmutter das Bestehen der biologischen Vaterschaft bestätigen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall leitete ein Mann im Jahr 2020 beim Amtsgericht Frankenthal ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren ein. Er behauptete der leibliche Vater des Kindes zu sein. Dies wurde durch die Kindesmutter und ihrem Partner bestätigt. Der leibliche Vater legte keine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt vor, dass er der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt habe. Das Amtsgericht wies die
Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung nicht erforderlich
Das Oberlandesgerichte Zweibrücken führte zum Fall aus, dass für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankenthal, Beschluss vom 25.01.2021
[Aktenzeichen: 71 F 175/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30399
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30399
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.