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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.10.2012
- I-31 U 55/12 -
Sparkasse darf keinen Erbschein verlangen
Erbe nach deutschem Recht nicht zwingend zur Vorlage eines Erbscheins verpflichtet
Ein Kreditinstitut darf vom Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, den Nachweis auch durch andere geeignete Dokumente zu erbringen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Sparkasse auf einen
Unangemessene Benachteiligung für Kunden durch Forderung eines Erbscheins
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Sparkasse nach ihren Geschäftsbedingungen berechtigt war, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2012, Seite: 744, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth NJW-Spezial 2012, 744 (Wolfgang Roth) | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 2013, Seite: 180 VuR 2013, 180
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Dokument-Nr. 14478
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