Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.11.2018
- I-19 U 27/18 -
Entgelt für Treuhandauftrag bei Umschuldung von Baukrediten unzulässig
Recht des Kunden auf Wechsel zu einem günstigeren Kreditinstitut darf nicht durch Zusatzentgelt erschwert werden
Lösen Kunden ihren Immobilienkredit durch eine andere Bank ab, darf die bisherige Bank kein Entgelt dafür verlangen, dass sie die Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den neuen Kreditgeber überträgt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall sah das Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro für "Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen" vor. Kundinnen und Kunden, die ihren Immobilienkredit ablösen und zu einer anderen
OLG verneint Anspruch der Bank auf Entgelt für Treuhandabwicklung der Grundschuldübertragung
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass Kreditinstituten für die Treuhandabwicklung der Grundschuldübertragung kein Entgelt zustehe und schloss sich damit der Auffassung des klagenden Bundesverbands der Verbraucherzentralen an. Es gehöre zu ihren nebenvertraglichen Pflichten, dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut zu ermöglichen und die dafür benötigten Sicherheiten gegen Treuhandauflagen freizugeben. Deshalb handle es sich nicht um eine Sonderleistung für Kunden, die sich ein Kreditinstitut extra vergüten lassen könne.
In erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund die Klage der Verbraucherzentrale insoweit abgewiesen, jedoch rechtskräftig zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden, dass die Kreissparkasse bei einer vorzeitigen Kreditablösung kein Entgelt von 125 Euro für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.
Revision wegen uneinheitlicher Rechtsprechung der Gerichte zugelassen
Bearbeitungskosten für Treuhandaufträge von 100 Euro und mehr verlangen derzeit noch viele Banken und Sparkassen. Ob betroffene Bankkunden das Entgelt zurückfordern können, dürfte mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm allerdings noch nicht endgültig entschieden sein. Die Richter ließen die Revision beim Bundesgerichtshof zu und verwiesen auf die uneinheitliche Rechtsprechung: Im Jahr 2009 hatte das Oberlandesgericht Köln ein vergleichbares Treuhandentgelt für zulässig erklärt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Landgericht Dortmund, Urteil vom 23.01.2018
[Aktenzeichen: 25 O 311/17]
- Bank darf nach berechtigter Kündigung des Kunden kein Entgelt für vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits verlangen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2017
[Aktenzeichen: 2-10 O 177/17]) - Banken dürfen auch von Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge verlangen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2017
[Aktenzeichen: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26948
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26948
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.