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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.06.2016
- 6 WF 19/16 -
Nachehelicher Ehegattenunterhalt aufgrund erhöhten Förderungsbedarfs des autistischen Kindes
Betreuendem Elternteil ist Vollzeitarbeit nicht zumutbar
Betreut ein Elternteil ein autistisches Kind, so steht ihm aufgrund des erhöhten Förderungsbedarfs ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zu. Eine Vollzeitarbeit ist ihm nicht zuzumuten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Eltern eines 16-jährigen autistischen Kindes geschieden. Das
Amtsgericht wies Antrag zurück
Das Amtsgericht Dortmund wies den Antrag zurück. Seiner Auffassung nach sei der Mutter eine über eine Zwei-Drittel-Stelle hinausgehende Erwerbstätigkeit wegen des erhöhten Förderungsbedarfs des an
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Unterhaltsanspruch für Mutter
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Der Mutter stehe weiterhin gemäß § 1570 BGB wegen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 02.12.2015
[Aktenzeichen: 119 F 2506/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 2 NJW-RR 2017, 2
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Dokument-Nr. 26691
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