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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.07.2005
- 2 ss OWi 177/05 -
Während des Autofahrens ist das Ablesen der Uhrzeit vom Handy verboten
Ablesen der Uhrzeit stellt Benutzung des Handys und damit Ordnungswidrigkeit dar
Das Ablesen der Uhrzeit vom Handydisplay während des Autofahrens stellt eine Benutzung des Handys im Sinne vom § 23 Abs. 1a StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer dabei ertappt, wie er während der Fahrt sein
Verstoß gegen das Handyverbot im Straßenverkehr lag vor
Das Oberlandesgerichts Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Denn der Autofahrer habe sich wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verantwortlich gemacht. Danach sei es dem Fahrzeugführer untersagt, während des Autofahrens ein
Benutzung des Mobiltelefons durch Ablesen der Uhrzeit
Unter den Begriff "Benutzung" unterfalle nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch das Ablesen der Uhrzeit vom Display. Denn auch in diesem Fall werde das Gerät in die Hand genommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Aachen, Urteil vom 29.11.2004
[Aktenzeichen: 11 OWi 878 Js 877/04]
- Bußgeld: Wegdrücken eines Handyanrufes während der Autofahrt gilt bereits als "Benutzung"
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.02.2012
[Aktenzeichen: III-1 RBs 39/12]) - Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als "Navi"
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08]) - Beim Autofahren ist auch der Blick auf das Handydisplay verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2006
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06]) - Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 82/06]) - Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: IV-2 (OWi) 134 - (OWi) 70/06 III])
Jahrgang: 2005, Seite: 639 DAR 2005, 639 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2005, Seite: 2469 NJW 2005, 2469 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2005, Seite: 707 NStZ 2005, 707 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2005, Seite: 548 NZV 2005, 548 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 109, Seite: 129 VRS 109, 129
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Dokument-Nr. 15619
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