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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.05.2013
- 12 U 178/12 -
Pferdekauf: Käuferin hat nach fehlerhafter Ankaufsuntersuchung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt
Käuferin wurde aufgrund wirksam aus Schutzbereich des Vertrages zwischen Verkäufer und Tierarzt ausgeklammert
Ein vom Verkäufer eines Wallachs beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn er mit dem Verkäufer insoweit eine Haftungsbeschränkung vereinbart hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum.
Im zugrunde liegenden Streitfall erwarb die Klägerin aus Bottrop im Oktober 2009 von einem Pferdehändler aus Essen einen 6-jährigen Wallach zum Kaufpreis von 6.300 Euro. Am Tage des Verkaufs führte der beklagte
Klägerin beanstandet Ankaufsuntersuchung als fehlerhaft und verlangt Schadensersatz
Die Klägerin wurde in dem Auftrag nicht erwähnt. Nachdem bei dem Wallach im April 2011 Arthrose in einem Hufgelenk festgestellt worden war, hat die Klägerin vom Beklagten ca. 18.000 Euro
Klägerin hätte Verkäufer vor Verjährung aus dessen Gewährleistung in Anspruch nehmen können
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin blieb vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos. Bei seiner Entscheidung lies das Gericht offen, ob dem Beklagten eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung vorzuwerfen ist. Aus einem solchen Grund stünden der Klägerin, so der Senat, keine Ansprüche gegen den Beklagten zu. Sie sei nicht Vertragspartnerin des Beklagten, weil dieser allein durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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[Aktenzeichen: I-U 105/11])
Jahrgang: 2013, Seite: 935 JuS 2013, 935
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Dokument-Nr. 16181
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