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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2014
- VI ? 2 Kart. 4/12 (V) -
Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken
Landesgesetze lassen Festsetzung geforderter, niedrigerer Preise durchaus zu
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Die Berliner Wasserbetriebe müssen somit ihre Wasserpreise senken.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner
Bundeskartellamt war zur Überprüfung der Berliner Wasserpreise berechtigt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte zur Begründung seines Beschlusses zunächst aus, dass das Bundeskartellamt entgegen der Auffassung der Berliner
Argumente im Hinblick auf überdurchschnittlich hohe Preise aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben nicht zutreffend
Soweit sich die Berliner
Vergleiche mit Wasserpreisen anderer deutscher Großstädte methodisch und rechnerisch nicht zu beanstanden
Auch sei der vom Kartellamt gewählte Weg zur Feststellung einer Preisüberhöhung durch Vergleiche mit den Wasserpreisen der Wasserversorger anderer deutscher Großstädte methodisch und rechnerisch nicht zu beanstanden. Das Kartellamt habe die - deutlich niedrigeren -
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- Berliner Senat muss teilweise Einblick in Dokumente Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geben
(Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 20.12.2011
[Aktenzeichen: VerfGH 159/10]) - Wassertarife: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.10.2007
[Aktenzeichen: OVG 12 B 9.07, OVG 12 B 11.07, OVG 12 B 12.07])
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Dokument-Nr. 17744
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