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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2011
- IV-4 RBs 29/11 -
Ordnungswidrigkeit: Erhöhte Anforderungen an die Identifizierung eines Fahrers bei schlechter Qualität eines Radarfotos
Verurteilung eines Verkehrssünders nur bei richterlicher Überzeugung der Fahrereigenschaft
Ist ein Radarfoto von schlechter Qualität, so treffen den Richter erhöhte Anforderungen an der Identifizierung des Fahrers. Die Verurteilung eines Verkehrssünders ist nur dann zulässig, wenn für den Richter die Fahreigenschaft anhand überprüfbarer Kriterien feststeht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Ausführungen des Amtsgerichts genügten nicht zur Verurteilung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Autofahrers. Die Ausführungen des Amtsgerichts zur
Bloßer Verweis auf Radarfotos genügt regelmäßig
Zwar genüge nach Ansicht des Oberlandesgerichts regelmäßig der Verweis auf die
Radarfotos waren von schlechter Qualität
Seien jedoch die Fotos aufgrund der schlechten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15998
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