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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2000
- 9 U 67/00 -
Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Beschneidung oder Entfernung von auf öffentlichem Grund stehenden Bäumen
Bäume sind zu dulden
Bei Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Grenzabstände zu angrenzenden Privatgrundstücken nicht eingehalten werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Wohnungseigentümer von der
Bäume sind zu dulden
Der Senat hat dazu ausgeführt, der Entzug von Licht und Luft durch
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Vielmehr müssen es Grundstückseigentümer nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW hinnehmen, wenn Äste eines auf öffentlichem Grund stehenden Baumes in den Vorgarten oder auf die Gehsteige hineinwachsen. Verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Artikel 14 GG) und den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) gegen die landesgesetzlichen Bestimmungen bestünden nicht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7602
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