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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.03.2012
- 14 U 156/11 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen unabwendbaren Aufschiebeunfall
Unabwendbarkeit einer Aufschiebekollision trotz Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
Kommt es zu einem Aufschiebeunfall, der trotz Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands unabwendbar war, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Autobahn kam es im Juli 2008 zu einem
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Aufschiebeunfall
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Beklagten. Der Klägerin habe kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 7 StVG gehabt. Denn es habe ein für den Beklagten
Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses
Ein
Unabwendbares Ereignis trotz Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts habe trotz Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 31.08.2011
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Dokument-Nr. 17603
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