Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MM 1990, 194
Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM),
Jahrgang: 1990, Seite: 194
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MM 1990, 194:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom18.09.1989
- 10 C 152/89 -
Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung begründet keine fristlose Kündigung
Hält ein Mieter in seiner 60 qm großenWohnung 80 Vögel in Käfigen und Volieren, stellt dies für sich genommen keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Dem Mieter kann daher nicht fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MM 1990, 194 wird teils auch als „MM 90, 194“, „MM 1990, S. 194“ oder „MM 90, S. 194“ zitiert.