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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2015
- L 5 KR 84/15 -
Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten gerechtfertigt
Abfindung und Sofortrente sind gemäß bundesweit geltenden "Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler" beitragspflichtig
Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung in einer Sofortrentenversicherung an, sind sowohl die Kapitalleistung aus der Lebensversicherung als auch die Sofortrente beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und
Gerichte bejahen Beitragspflicht
Das Sozialgericht Koblenz hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Nach den auf gesetzlicher Grundlage erlassenen bundesweit geltenden "Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen seien sowohl die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Kapitalzahlung aus Lebensversicherung verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.04.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 1924/07]) - BVerfG zur Beitragspflicht von Rentnern für Kapitallebensversicherungen trotz teilweiser Prämienzahlung durch Arbeitnehmer
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 1660/08 und 1 BvR 739/08 (Beschluss, 06.09.2010)])
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Dokument-Nr. 22113
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