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Landgericht München I, Urteil vom 08.03.2012
- 7 O 16629/08 -
Kopierwerk haftet nicht für beschädigtes Filmmaterial des Kinofilms „Operation Walküre“
Versicherung kann gemäß üblichem Handelsbrauch keine Regressforderungen an Kopierwerk stellen
Das Landgericht München I hat entschieden, dass das Münchner Kopierwerk nicht für beschädigtes Filmmaterial haftet, das für den Kinofilm „Operation Walküre“ aufwändig nachproduziert werden musste.
Im Jahr 2007 war ein Film mit Tom Cruise in der Hauptrolle gedreht worden, bei dem es um das Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 geht und der unter dem Titel „Operation Walküre“ in die deutschen Kinos kam. Genau das Filmmaterial, auf dem die im Berliner Bendlerblock gedrehten Szenen enthalten waren, war seinerzeit jedoch beschädigt worden. Der Nachdreh kostete über 300.000 Euro. Die
Filmmaterial wurde nicht vorsätzlich durch Mitarbeiter des Kopierwerks beschädig
Wo und wie der Schaden entstanden war, konnte letztlich nicht geklärt werden. Zahlen muss das Kopierwerk jedoch nicht, entschied das Landgericht München I. Das Gericht hatte ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2012
Quelle: Landgericht München I/ra-online
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Dokument-Nr. 13163
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