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Landgericht München I, Urteil vom 09.09.2020
- 21 O 15821/19 -
FC Bayern verliert Urheberrechtsstreit gegen Karikaturisten
"The Real Badman & Robben" ein urheberrechtlich geschütztes Gesamtkunstwerk
Das LG München I hat entschieden, dass es sich bei einer von einem Grafiker angefertigten Karikatur der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben mit dem verwendeten Slogan "The Real Badman & Robben" um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk handelt.
Die
LG: Karikaturen mit Slogan "The Real Badman & Robben" als schutzfähiges Gesamtkunstwerk
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der durch den Kläger angefertigten Zeichnung der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben - in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan „The Real Badman & Robben“ - um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk im Sinne des § 2 UrhG. Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang darauf hinweise, dass die Figuren „Batman & Robin“ und deren Gestaltung mit Maske vorbekannt waren und der Kläger insoweit allenfalls eine nicht schutzfähige Idee gehabt habe, könne dies an der Schutzfähigkeit der Zeichnung des Beklagten grundsätzlich nichts ändern. Der Kläger habe die Eigenschaften der vorbekannten Figuren mit denen der - ebenfalls bekannten - Spieler des
FC Bayern droht Schadensersatzforderung
Nach der Entscheidung des Gerichts hat der Kläger einen Anspruch auf Auskunft über den von der Beklagten erwirtschafteten Gewinn mit den Merchandise-Produkten und Schadenersatz sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2020
Quelle: Landgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29178
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