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Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.05.2023
- 10 O 227/22 -
Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall
Unfallhergang nicht glaubhaftgemacht - Teilkaskoversicherung muss nicht zahlen
Das LG Koblenz hat entscheiden, dass die Teilkaskoversicherung grundsätzlich für Schäden aufkommt, die durch den Zusammenstoß eines Tieres mit dem Fahrzeug entstehen. Allerdings muss der Unfallhergang glaubhaft gemacht werden.
Die Klägerin ist Eigentümer eines
Angebliche Kollision mit Reh
Die Klägerin behauptet, ihrem Ehemann sei in dem Waldstück unvermittelt ein
Angaben zum Unfallhergang zu vage und unpräzise
Das LG hat die Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme abgewiesen. Nach der Beweisaufnahme sei die Klägerin beweisfällig geblieben, dass dem Unfallereignis tatsächlich ein
Auch keine weiteren objektiven Anhaltspunkte für Kollision mit Reh
Auch andere objektive Anhaltspunkte dafür, dass es zu einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2023
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33122
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