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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2006
- 2-24 S 228/05 -
Reisemängel und einfaches Hotel - "Snackbuffet" und aufgeplatzte Würstchen
Nicht jede Unannehmlichkeit ist ein Reisemangel
Wer nur ein einfaches Hotel bucht, darf sich über ein bescheidenes Essen nicht beschweren und insgesamt nicht allzu viel erwarten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Pauschalreisender beim Veranstalter wegen - so meinte er - mehrerer
Richter: Urlauber hat nur ein einfaches Hotel gebucht
Der Urlauber habe nur ein einfaches Hotel gebucht. In dieser Kategorie könne er kein komplettes
Klimaanlage nicht geschuldet
Die vermisste
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4085
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