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Landgericht Coburg, Urteil vom 16.03.2010
- 11 O 660/09 -
Pflegeheim haftet nicht für jeden Sturz eines Heimbewohners
Auch in der Obhut eines Pflegeheims verbleibt dem Heimbewohner im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit ein allgemeines Lebensrisiko
Eine gesetzliche Krankenkasse klagte gegen ein Pflegeheim wegen des Sturzes eines bei der Klägerin versicherten Heimbewohners. Die Krankenkasse hat die Verletzung der Sicherungspflichten durch das Pflegeheim vorgetragen.
Der im Jahr 1925 geborene Bewohner eines Pflegeheims stürzte beim Wechsel der Inkontinenzeinlage. Der alte Herr hatte zu diesem Zeitpunkt zahlreiche körperliche Gebrechen, wodurch sich beim Gehen und auch beim Stehen eine gewisse Unsicherheit ergab. Die gesetzliche Krankenkasse des Heimbewohners forderte vom
Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit begrenzt
Die Klage der gesetzlichen Krankenkasse hat das Landgericht Coburg abgewiesen. Es stellte, wie bereits in früheren Verfahren fest, dass die Pflicht des Pflegeheims zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ ra-online
- OLG Bamberg zu den Pflichten eines Pflegeheims und möglichen Schadensersatzansprüchen der Krankenkasse bei Stürzen von Heimbewohnern
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 19.03.2010
[Aktenzeichen: 6 U 54/09]) - Fahrlässigkeit: Altenpflegeheim haftet für tödlichen Sturz einer Bewohnerin
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 01.06.2006
[Aktenzeichen: 4 U 68/05]) - Zur Haftung eines Heimträger für Sturz im Pflegeheim - Heimträger hat Selbstbestimmungsrecht und Würde der Heimbewohner zu wahren
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 17.01.2006
[Aktenzeichen: 2 U 753/04]) - BGH zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2005
[Aktenzeichen: III ZR 391/04])
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Dokument-Nr. 10129
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