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Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2014
- 15 O 189/13 -
Anwalt muss täglich seinen Spam-Ordner kontrollieren
Verletzung der Kontrollpflicht kann Anwaltshaftung begründen
Stellt ein Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, so muss er täglich kontrollieren, ob nicht versehentlich E-Mails in den Spam-Ordner gelandet sind. Verletzt er seine Kontrollpflicht, so kann dies eine Haftung des Anwalts begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mandantin eines Rechtsanwalts machte gegen diesen Schadenersatzansprüche wegen mehrerer behaupteter Pflichtverletzungen geltend. Hintergrund dessen war, dass der
Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten
Das Landgericht Bonn entschied zu Gunsten der Mandantin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden, da ihr
Verstoß gegen Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 239 BerlinerAnwBl 2014, 239
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Dokument-Nr. 18748
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