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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 19.04.2013
- 65 S 377/12 -
Vermieter muss Mieterwechsel innerhalb Wohngemeinschaft bei Abschluss eines Mietvertrags mit Wohngemeinschaft zustimmen
Recht zur Ablehnung des neuen Mieters bei Unzumutbarkeit
Schließt ein Vermieter mit mehreren Mietern zwecks Bildung einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag ab, so muss der Vermieter grundsätzlich einem Mieterwechsel in der Wohngemeinschaft zustimmen. Er kann den neuen Mieter aber ablehnen, wenn die Aufnahme im Mietvertrag für ihn unzumutbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter eine Wohnung an eine
Anspruch auf Zustimmung zum Ausscheiden der Mieter und Eintritt der neuen Mieter
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung des Vermieters zurückzuweisen. Der
Recht zur Ablehnung des neuen Mieters bei Unzumutbarkeit
Der Vermieter werde dadurch nicht rechtlos gestellt, so das Landgericht. Denn er könne geltend machen, dass ihm die Aufnahme bestimmter Personen unzumutbar ist. Nachvollziehbare Gründe der Unzumutbarkeit habe der Vermieter aber nicht vorgebracht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.07.2012
[Aktenzeichen: 24 C 221/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 1067 GE 2013, 1067
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Dokument-Nr. 25763
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