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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.01.2017
- 18 S 318/15 -
An Haustür zustande gekommener Vertrag über Entrümpelung der Mietwohnung kann widerrufen werden
Vorliegen eines widerrufbaren Haustürgeschäfts
Erscheinen im Auftrag des Vermieters Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens unangekündigt an einem Samstag in der Wohnung eines Mieters und kommt es dabei zum mündlichen Abschluss eines Entrümpelungsvertrags, liegt ein widerrufbares Haustürgeschäft im Sinne von § 312 b BGB vor. Der Mieter kann daher den Vertrag widerrufen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags bestand Streit über ein Ungezieferbefall. Anlässlich dieses Streits erschienen an einem Samstag im November 2013 unangekündigt Mitarbeiter der Vermieterin und des mit der
Kein Anspruch auf Kostenerstattung
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Sie könne nicht die Erstattung der Kosten für die
Widerruf des Haustürgeschäfts
Die Vereinbarung über die kostenpflichtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 534/rb)
- Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 14.09.2015
[Aktenzeichen: 6 C 247/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 534 GE 2017, 534
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Dokument-Nr. 24632
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