Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2024, 244
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2024, Seite: 244
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2024, 244:
Landgericht Berlin II, Beschluss vom17.02.2024
- 67 T 108/23 -
Verlängerung der Räumungsfrist kann nicht mit gerichtsbekannter Anspannung des Wohnungsmarkts begründet werden
Allein mit der Begründung, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2024, 244 wird teils auch als „GE 24, 244“, „GE 2024, S. 244“ oder „GE 24, S. 244“ zitiert.