Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2020, 1246
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 1246
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 1246:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.05.2020
- III ZR 58/19 -
BGH: Pflicht des Notars zur Klärung der Verbrauchereigenschaft eines der an Beurkundung Beteiligten
Ein Notar ist im Rahmen einer Beurkundung verpflichtet, die Verbrauchereigenschaft der Beteiligten zu klären, wenn dieser Status nicht offensichtlich ist. Bestehen danach weiter Zweifel an der Verbrauchereigenschaft, muss der Notar den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln und die Vorschrift des § 17 Abs. 2a BeurkG beachten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2020, 1246 wird teils auch als „GE 20, 1246“, „GE 2020, S. 1246“ oder „GE 20, S. 1246“ zitiert.