Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 1635
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 1635
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 1635:
Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom30.08.2019
- 4 U 858/18 -
Pflicht des Vermieters zur Abstandszahlung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung geht nicht auf Erwerber der Immobilie über
Hat sich ein Vermieter im Gegenzug zur vorzeitigen Auflösung eines Mietvertrags zu einer Abstandszahlung verpflichtet, so geht diese Pflicht nicht auf den Erwerber der Immobilie über. Die Regelung "Kauf bricht nicht Miete" gemäß § 566 BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 1635 wird teils auch als „GE 19, 1635“, „GE 2019, S. 1635“ oder „GE 19, S. 1635“ zitiert.