Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 719
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 719
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 719:
Landgericht Rostock, Urteil vom19.05.2017
- 1 S 198/16 -
Auf Mietmangel beruhende Betriebskosten sind nicht umlagefähig
Beruhen Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt ein hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Mietmangels vor, muss der Mieter die zu hohen Wasserkosten nicht tragen. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 719 wird teils auch als „GE 17, 719“, „GE 2017, S. 719“ oder „GE 17, S. 719“ zitiert.