Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 519
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 519
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 519:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.12.2015
- V ZR 191/14 -
BGH: Zwangsverwalter steht gegenüber Inhaber eines Wohnungsrechts kein Herausgabeanspruch zu
Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück begründet kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber. Ein Zwangsverwalter kann daher vom Inhaber des Wohnungsrechts nicht die Herausgabe der in seinem Besitz befindlichen Räume verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 519 wird teils auch als „GE 16, 519“, „GE 2016, S. 519“ oder „GE 16, S. 519“ zitiert.